Bürgerinitiative und VLA MV hatten am 21. Oktober 2025 Klage gegen Abriss von 63 Gebäuden beim Verwaltungsgericht Greifswald eingelegt. Verwaltungsgericht hat in heutiger Zwischenverfügung entschieden, dass Abrissarbeiten bis auf weiteres sofort zu stoppen sind. Dank an alle Spender, die diesen ersten gerichtlichen Erfolg möglich machten. Für weitere Gerichtsprozesse benötigen wir dringend weitere Spenden.
Wir hatten in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass die folgenden drei Genehmigungen für Arbeiten auf Pütnitz ab dem 1.10.2025 evident rechtswidrig sind:
- Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Rügen zum Abriss von 63 baulichen Anlagen,
- Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zur Altlastensanierung nach BBodenSchG sowie
- Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Zerstörung des Schilfgürtels zwecks Bergung von Schrott und möglicherweise Munition.
Hinsichtlich der Genehmigung zum Abriss von 63 baulichen Anlagen auf Pütnitz haben wir heute einen ersten gerichtlichen Erfolg erzielen können.
Das Gebiet der Halbinsel Pütnitz ist hinsichtlich Natur und Landschaft ein besonders wertvolles Gelände. Das Areal ist unter anderen eines der bedeutendsten Fledermaus-Hotspots in Mecklenburg-Vorpommern, auf dem bislang 12 Fledermausarten nachgewiesen wurden.
Trotz Kenntnis der hohen artenschutzfachlichen Bedeutung erteilte der Landkreis Vorpommern-Rügen die Genehmigung zum Abriss von 63 baulichen Anlagen, ohne vorherige Untersuchung auf das Vorhandensein von Fledermausquartieren in den betroffenen 63 baulichen Anlagen. Laut Genehmigungsinhalt sollen aufgefundene Fledermäuse unmittelbar vor dem Abriss umgesetzt werden. Diese Maßnahme ist jedoch nicht geeignet, da die Entnahme der Tiere aus Spalten regelmäßig mit Verletzungen oder Tötungen einhergeht und somit gegen den Artenschutz verstößt.
Darüber hinaus sieht die Genehmigung vor, vorhandene Amphibien vor den Abrissarbeiten einzusammeln. Auch diese Vorgehensweise ist nicht sachgerecht, da sich Amphibien im Oktober bereits in ihren Winterquartieren befinden. Durch Erdbewegungen und Abrissarbeiten besteht daher ein hohes Risiko, dass sie verletzt oder getötet werden.
Unser Verein hat deshalb am 21. Oktober 2025 gemeinsam mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in MV (VLA MV) beim Verwaltungsgericht Greifswald einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Ziel des Antrags ist die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Rügen.
In einer ersten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht heute eine Zwischenverfügung erlassen. Danach wird es dem Landkreis Vorpommern-Rügen sowie der Stadt Ribnitz-Damgarten untersagt, die Abrissarbeiten fortzusetzen, bis eine Entscheidung im Eilverfahren getroffen ist.
Wir fordern den Landrat, Herrn Kerth und den Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten, Herrn Huth auf, ihrer Verantwortung wahrzunehmen und die gerichtliche Zwischenverfügung umzusetzen. Das bedeutet, dass ab sofort weder Abbrucharbeiten noch die damit zusammenhängende Fällung von 500 Bäumen und der Freischnitt von 13.000 qm fortgeführt werden.
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals recht herzlich bei allen Spendern für Ihre finanzielle Unterstützung in den letzten Wochen bedanken. Nur durch Ihre Unterstützung war es möglich, dass wir heute diesen ersten gerichtlichen Erfolg erzielen konnten.
Gleichzeitig möchten wir weiterhin um Spenden bitten, damit es möglich ist, auch gegen andere, evident rechtswidrige Genehmigungen gerichtlich vorzugehen.