Sperrung und Videoüberwachung auf Pütnitz. Darf die Stadt das eigentlich tun?

+++ Stadt hat das Flughafengelände gesperrt und überwacht Zugänge mit Videokameras seit Juli 2023 +++ Begründungen reichen nicht aus für eine ganzjährige Totalsperrung +++ Stadt will keine Zeugen für rechtswidrige Vorgänge auf Pütnitz und sperrt dafür Natur- und Erholungsraum für die Bevölkerung +++ Stadt hat ggf. nicht einmal eine Genehmigung für die Sperrung +++

Seit Juli 2023 ist das ehemalige Flughafengelände Pütnitz für die Allgemeinheit gesperrt. Damit wurde ein Ort abgeschnitten, den die einheimische Bevölkerung seit dem Abzug der Roten Armee 1994 ganz selbstverständlich genutzt hat: zum Spazierengehen, zur Erholung im Wald und zum Baden im Bodden. Ausgerechnet dieser Zugang wird seitdem sogar mit Videokameras überwacht.

Das ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung, sondern wirkt wie eine gezielte Abschreckung – als solle verhindert werden, dass Bürgerinnen und Bürger überhaupt noch nachvollziehen können, was auf dem Gelände geschieht. Das gilt insbesondere für unsere Bürgerinitiative. Denn die Videoüberwachung erfolgte unmittelbar, nachdem unsere Bürgerinitiative die Naturzerstörung auf Pütnitz systematisch zu dokumentieren begann und damit Druck auf die zuständige Untere Naturschutzbehörde ausübte, endlich gegen die rechtswidrige Naturzerstörung auf Pütnitz vorzugehen.

Die offiziellen Begründungen überzeugen nicht: Kampfmittelbelastung auf Pütnitz ist für Besucher und Spaziergänger keine Gefahr

Das ehemalige Flughafengelände Pütnitz wurde vom zuständigen behördlichen Munitionsbergungsdienst M-V als ein Gelände mit Kampfmittelbelastung der Kategorie 3 eingestuft. Nach den maßgeblichen fachlichen Standards zur Kampfmittelräumung bedeutet Kategorie 3, dass eine festgestellte Kampfmittelbelastung „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung darstellt“. Sie ist zu dokumentieren; erst bei Nutzungsänderungen und Infrastruktur-/Baumaßnahmen ist neu zu bewerten. Mit anderen Worten: Für Erholung und Betreten ist „Munitionsverdacht Kategorie 3“ gerade nicht automatisch ein Grund, das ehemalige Flughafengelände dauerhaft zu sperren.
Zum Vergleich: ein Großteil der Rostocker Innenstadt ist als Kampfmittelfläche der Kategorie 3 ausgewiesen, ohne dass jemand ernsthaft auf die Idee käme, die betroffenen Stadtteile von Rostock zu sperren. Warum soll das auf Pütnitz anders sein?

Altlasten – die aktuellen Arbeiten sind kleinräumig, die Sperre aber großflächig. Die Hälfte des Jahres wird überhaupt nicht gearbeitet.

Die aktuellen Arbeiten der Altlastensanierung finden auf einem sehr kleinen Teil des Gesamtareals statt. Die aktuell bearbeitete Fläche von etwa 2 ha rechtfertigt nicht, mehrere hundert Hektar pauschal zu schließen. Vielmehr müßte stattdessen gezielt die Arbeitsbereiche abgesperrt und sichere Wegeführungen ermöglicht werden.

Eine ganzjährige Vollsperrung des Geländes ist offensichtlich unnötig, weil in mehr als der Hälfte des Jahres überhaupt keine Arbeiten durchgeführt werden dürfen.

Vandalismus/Sachbeschädigungen – Behauptungen ohne Nachweise

Auch spricht der Bürgermeister von Vandalismus, der die Kampfmittelarbeiten täglich behindert habe. Uns sind dazu kein einziger Nachweis bekannt, die eine solche dauerhafte Totalsperre erklären würden. Wenn es konkrete Vorfälle gab, gehören sie dokumentiert – und rechtfertigen dann punktuelle Sicherheitsmaßnahmen, aber nicht das generelle Aussperren der Bevölkerung. Eine pauschale Behauptung des Bürgermeisters reicht nicht aus, vor allem, weil sich seine bisherigen Behauptungen zu Pütnitz ganz überwiegend als falsch erwiesen.

Das Kernproblem: Sperrung ohne Rechtsgrundlage?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Wald und freie Landschaft dürfen grundsätzlich betreten werden. Für den Wald ist das Betretungsrecht ausdrücklich geregelt.
Und: Wer Waldflächen sperren will, braucht dafür eine forstbehördliche Genehmigung.
Für Wege/Flächen der freien Landschaft gilt ebenso: Der Eigentümer darf Flächen und Wege grundsätzlich nur mit Genehmigung sperren – und die Genehmigung ist zu befristen.

Alternativ müsste eine Stadt, wenn sie eine Sperrung als Gefahrenabwehr durchsetzen will, dies ordnungsgemäß über eine behördliche Anordnung (z. B. Allgemeinverfügung nach Sicherheits- und Ordnungsrecht) tun – transparent, begründet, räumlich klar abgegrenzt, befristet und überprüfbar.

Nach unserem Kenntnisstand gab es in der Vergangenheit und noch heute weder eine Genehmigung und keine veröffentlichte Allgemeinverfügung.

Ungleichbehandlung: Für einige offen – für die Bevölkerung zu?

Besonders widersprüchlich ist: Gleichzeitig sollen ausgewählte Gruppen bzw. Veranstaltungen Zugang zu Pütnitz erhalten, z.B. im Rahmen des Pangea Festivals oder die Mitarbeiter der Supreme GmbH. Wenn Tausende Ortsfremde und Besucher das Gelände nutzen dürfen, warum ist es dann der einheimischen Bevölkerung verboten? Sicherheit kann nicht „selektiv“ gelten.

Was wir jetzt tun

Um Klarheit zu schaffen, haben wir den Bürgermeister angeschrieben und um die Genehmigungen bzw. Rechtsgrundlagen gebeten. Wenn diese nicht vorliegen, ist seine Standard-Aussage „Wir machen nichts ohne Genehmigung“ leider genau das: eine leere Behauptung … wie schon seit Jahren.

Unsere Forderungen

Unserer Bürgerinitiative ist wichtig, dass die Bevölkerung Pütnitz als Erholungs- und Badeort nutzen kann wie in der Zeit seit 1994. Deshalb fordern wir hinsichtlich des Zugangs zu Pütnitz:

  • Sofortige Transparenz: Rechtsgrundlage, Befristung, Lagepläne, Gutachten – öffentlich und nachvollziehbar.
  • Ende der pauschalen Aussperrung: Sperren nur dort, wo tatsächlich gearbeitet wird oder reale Gefahren bestehen.
  • Keine Einschüchterung durch Videoüberwachung: Kameras an Zugängen dürfen nicht dazu dienen, legitime Bürgerbeteiligung zu behindern.
  • Gleiches Recht für alle: Keine Privilegierung einzelner Nutzergruppen, wenn der Allgemeinheit der Zugang entzogen wird.

Pütnitz ist ein Natur- und Erholungsraum – und gehört nicht hinter Kameras und willkürlichen „Betreten Verboten“-Schilder.

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