Betrieb eines Zwischenlagers auf Pütnitz ist aufgenommen +++ Zwischenlagerung von Zehntausenden Tonnen gefährlichen Abfalls +++ Notwendige Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz und Landesbauordnung MV liegen nicht vor +++ Risiken für Gesundheit von Mensch und Natur +++ Keine Reaktion des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) sowie des Landrates Herrn Dr. Kerth.
Im Rahmen der aktuell laufenden Altlastensanierung für den geplanten Massentourismus auf Pütnitz soll belasteter Boden entsorgt werden. Dafür wird der belastete Boden zunächst ausgebaggert, zu einer zentralen Lagerfläche auf dem Gelände transportiert und nach Gefährlichkeit untersucht. Boden, der gesetzliche Grenzwerte überschreitet, wird auf externe Deponien gefahren und Boden unterhalb der Grenzwerte wird auf Pütnitz wieder eingebaut.
Insgesamt geht es um eine Menge von 150.000 m3 Boden (etwa 240.000 Tonnen). Ein großer Teil dieses Bodens ist gefährlicher Abfall. Der Boden stammt überwiegend aus dem Umfeld der ehemaligen Tanklager und weist Belastungen durch Kerosin und Öl auf, die deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
Zusätzlich sollen auch die Baustoffe aus dem Abbruch der Gebäude auf Pütnitz auf diese Lagerfläche transportiert werden. Die Stadt selbst spricht hier von rd. 700 Tonnen gefährlichen Abfall, z.B. Teer und Asbest, behandeltes Holz, Mineralwolle und Farben / Lösungsmittel.
Für die Einrichtung einer solchen Lagerfläche bedarf es mindestens zweier Genehmigungen:
- Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Die Lagerung von Abfällen bedarf einer Genehmigung durch das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), wenn die tägliche Aufnahmekapazität 150 Tonnen (nicht gefährliche Abfälle) oder 10 Tonnen (gefährliche Abfälle) bei einer Gesamtlagerkapazität von bis zu 25.000 Tonnen beträgt, entsprechend 8.14 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV. - Genehmigung nach Landesbauordnung
Außerdem ist eine Baugenehmigung für die Einrichtung eines Lagerplatzes notwendig entsprechend §2 Abs.1 Nr.2; §59 LBauO M-V
Nach aktuellem Stand verfügt die Stadt Ribnitz-Damgarten weder über eine Genehmigung nach BImSchG noch über eine Baugenehmigung. Damit wird dieses Lager illegal betrieben.
Zu diesem Sachverhalt wurde das StALU am 15.09.2025 und Hr. Dr. Kerth als zuständiger Landrat am 26.10.2025 informiert. Bislang gibt es jedoch keinerlei Rückmeldung und kein Einschreiten dieser Behörden. Ganz im Gegenteil. Das Zwischenlager auf Pütnitz hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen.
Mit der Aufnahme des Betriebs des Zwischenlagers besteht eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Natur auf Pütnitz. Entsprechend den offiziellen Ergebnissen der Probeuntersuchungen sind die gesetzlichen Grenzwerte des Bodens z.B. bei Mineralölkohlenwasserstoff (MKW), Aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX-Aromaten) sowie Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bei weitem überschritten. Die Gesundheitsgefährdungen allein dieser drei Stoffe sind erheblich: sie verursachen Krebs, genetische Defekte und haben toxische Wirkung auf Natur und Wassertiere. Durch den Transport der belasteten Böden zur Lagerfläche kommt es dort zu einer örtlichen Konzentration und Auflockerung dieser belasteten Böden. Die genannten Gefahrenstoffe werden bei Regen ausgespült. Hierbei besteht die Gefahr, dass das belastete Regenwasser direkt seinen Weg in den nahe gelegenen Bodden der Ostsee findet. Außerdem gelangt belastetes Regenwasser durch die wasserdurchlässige Betonfläche des Lagerplatzes in das Erdreich und von dort möglicherweise in das Grundwasser.
Wir möchten mit der Darstellung der Risiken keine Panik verbreiten. Wir wollen allerdings, dass endlich die zuständigen Behörden Ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen und den Betrieb der Lagerfläche solange untersagen, bis die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Es entsteht der Eindruck, dass die zuständigen Behörden vorsätzlich „wegschauen“, weil sich die Landesregierung öffentlich für den geplanten Massentourismus auf Pütnitz ausgesprochen hat und die Umsetzung des geplanten Massentourismus aktiv betreibt. Ein Versagen der nach Grundgesetz nur an Recht und Gesetz gebundenen Verwaltung würde zu noch mehr Staatsverdrossenheit führen und ist Rückenwind für all jene, die meinen, dass „die da oben sowie machen, was sie wollen“.