Unrechtmäßige Zerstörung des Schilfgürtels von Pütnitz im vollen Gange

Schilfgürtel vor Pütnitz wird aktuell dauerhaft zerstört +++ Zerstörung geschieht, um später Genehmigung für neuen Touristenhafen zu erhalten. Schutz von Anglern und Bootsführern ist vorgeschoben +++ Untere Naturschutzbehörde erteilte Genehmigung trotz offensichtlicher Rechtswidrigkeit und kommt ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach +++

Schilfgürtel vor Pütnitz wird dauerhaft zerstört

Die Zerstörung des einst prachtvollen Schilfgürtels auf der Boddenseite auf Pütnitz ist bis zum Beginn des aktuellen Schnee-Einbruchs weitestgehend vollzogen worden. Mehrere Tausend Quadratmeter Schilffläche wurden für den geplanten Massentourismus und die Bespaßung von Hunderttausenden Touristen zerstört.

Vor der Zerstörung war der Schilfgürtel das prägende Element der Pütnitzer Boddenseite:

Nach dem vollzogenen 1. Schritt der Zerstörung – der Schilfmahd – ist vom Schilfgürtel nichts mehr zu sehen.

Die Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten hat dafür gesorgt, dass hier auch kein Schilf mehr nachwachsen wird. Im demnächst startenden 2. Schritt der Zerstörung wird die Fläche ausgebaggert. Dabei werden die sensiblen Wurzeln des Schilfs (sog. Rhizome) ebenfalls mit ausgebaggert, so dass ein Nachwachsen des Schilfs nicht mehr möglich ist.

Stadt zerstört Schilfgürtel, um später Genehmigung für neuen Touristenhafen zu erhalten. Schutz von Anglern und Bootsführern ist vorgeschoben.

Und wofür geschieht diese Zerstörung? Die Stadt Ribnitz-Damgarten argumentiert, dass möglicherweise im Schilfgürtel Munition liegt, die beseitigt werden muss, damit eine Gefahr für Angler und Boote beseitigt wird. Das ist offensichtlich Unsinn, weil seit dem Abzug der Roten Armee 1994 eine mögliche Munitionsbelastung bekannt war und die Stadt Ribnitz-Damgarten sicherlich nicht 30 Jahre brauchte, um eine Gefahr für Angler und Boote festzustellen. Außerdem ist die plötzliche Angst der Stadt um das Wohlergehen von Anglern und Bootsführern schon fast amüsant, weil sich Angler selten im Schilfgürtel aufhalten und Boote wohl kaum dorthinein fahren.

Das eigentliche Ziel dieser sog. Munitionsbergung ist es, den Schilfgürtel als geschütztes Biotop zu zerstören, damit dieser Schilfgürtel bei den nachfolgenden Genehmigungsverfahren für den geplanten Massentourismus keine Rolle mehr spielt. Denn genau dort, wo jetzt der Schilfgürtel beseitigt wird, soll nach der Planung der Stadt der neue Touristenhafen entstehen. Das Interesse am Schutz von Mensch und Natur ist von Seiten der Stadt lediglich vorgeschoben, Es geht ausschließlich darum, den geplanten Massentourismus durchzudrücken.

Untere Naturschutzbehörde erteilt Genehmigung zur Zerstörung trotz offensichtlicher Rechtswidrigkeit

Es ist beschämend und erschütternd, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Vorpommern-Rügen diese Naturzerstörung auch noch genehmigt hat, obwohl die Genehmigung aus folgenden Gründen – selbst für jeden Außenstehenden – offensichtlich rechtswidrig war.

  • Keine artenschutzrechtliche Kartierung und Zerstörung des Bruthabitats des Teichrohrsängers
    Die Genehmigung erfolgte, obwohl es keine Untersuchung des Schilfgürtels auf Fortpflanzungsstätten von Vögeln gegeben hat und die Behörde Kenntnis davon hatte, dass im Schilf Vögel brüten wie z.B. der Teichrohrsänger, deren Nester ganzjahresgeschützt sind. Damit ermöglichte die Behörde den Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 44 Abs.1 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungsstätten).
  • Keine sachgerechte Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des geschützten Biotops
    Als Ausgleich dieser Schilfzerstörung hatte die Untere Naturschutzbehörde verfügt, dass 4 Kleingewässer in den Aushubflächen der Altlastensanierung entstehen sollen, die mit einem Schilfsaum teilweise besetzt werden sollen. Es ist allerdings ausgeschlossen, dass der Verlust eines ganzen Schilfgürtels mit mehreren tausend Quadratmetern am Bodden mit 4 Kleinflächen Schilf ökologisch ausgeglichen werden kann. Dazu kommt, dass die Zerstörung des Schilfgürtels im Dezember 2025 geschah, die Behörde der Stadt allerdings bis 28.02.2027 Zeit gegeben hat, die Kleingewässer anzulegen. Es ist jedoch ein zentraler Grundsatz von Ausgleichsmaßnahmen, dass diese zum Zeitpunkt wirksam sein müssen, zu dem der Eingriff geschieht. Dagegen verstößt die Behörde hier ebenfalls.

Auf diese Gründe der offensichtlichen Rechtswidrigkeit haben wir den zuständigen Landesminister und den Leiter der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 24.09.2025 aufmerksam gemacht. Bis heute haben wir dazu keinerlei Reaktion erhalten.

Nachdem die Stadt Ribnitz-Damgarten darüber informierte, dass – aufgrund von Verzögerungen bei der Altlastensanierung – das Risiko besteht, dass die Ausgleichsmaßnahmen nicht zeitgerecht umgesetzt werden, wandten wir uns nochmals am 1.12.2025 an die Untere Naturschutzbehörde und vorlangten, dass die Arbeiten im Schilf erst dann fortgesetzt werden, wenn die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Untere Naturschutzbehörde stoppte aber wiederum nicht die Zerstörung, sollte teilte lapidar mit, dass sie mit der Stadt im Austausch darüber ist, wie die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Vorpommern-Rügen dient dazu, rechtswidrige Naturzerstörung auf Pütnitz den Anschein von Legitimität zu vermitteln

Insofern bleibt die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Vorpommern-Rügen seit nunmehr 4 Jahren ihrer Rolle treu, nicht etwa die gesetzlichen Regelungen zum Naturschutz durchzusetzen, sondern ein willfähriges Werkzeug der Landesregierung und des Landrates von Vorpommern-Rügen zu sein, um der Naturzerstörung auf Pütnitz für den geplanten Massentourismus zumindest den Anschein von Legitimität zu vermitteln.

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