Worum geht es?
Als Bürgerinitiative beobachten wir die Bodensanierung auf den seit Oktober 2025 bearbeiteten Teilflächen mit wachsender Sorge. Nach unserem Kenntnisstand liegen dort aktuell zwei gravierende Problemlagen gleichzeitig vor:
- eine unsachgemäße Lagerung kontaminierten Bodenaushubs auf ungeeigneten, nicht abgedichteten Flächen, von denen belastetes Wasser seit Oktober 2025 in den Untergrund gelangen kann
- sowie eine seit November offene Baugrube, in der mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) belastetes Stau-/ Grundwasser steht, ohne ausreichende Sicherung,
Beide Sachverhalte widersprechen nach unserer Auffassung den Zielen der Sanierung und bergen das Risiko, dass sich Schadstoffe weiter im Boden und Grundwasser ausbreiten, statt eingedämmt zu werden.
Uns geht es nicht um Dramatisierung, sondern um Transparenz, Vorsorge und den Schutz unserer Umwelt und Gesundheit.
Was ist der aktuelle Zustand vor Ort?
1. Unsachgemäße Lagerung von kontaminiertem Bodenaushub


Seit Oktober 2025 wird kontaminierter oder kontaminationsverdächtiger Bodenaushub
- auf Betonflächen mit offenen Fugen und Randbereichen gelagert,
- ohne flächige, dichte Abdichtung,
- ohne Auffangsysteme für belastetes Sicker- und Regenwasser,
- teilweise ohne Abdeckung der je 500m3 großen Boden-Haufwerke.
Regen- und Schmelzwasser kann dadurch Schadstoffe aufnehmen und ungehindert in den Untergrund und ins Grundwasser versickern.
Damit entsteht faktisch eine dauerhafte neue Eintragsquelle für Schadstoffe und eine neue kontaminierte Bodenfläche.
2. Offene Baugrube mit belastetem Grundwasser

- Die Sanierungsfläche umfasst rund 15.000 m², von denen bislang nur etwa 75 % ausgehoben wurden.
- Der ausgehobene Bereich besteht seit mehreren Monaten als offene, unverfüllte Baugrube.
- In dieser Baugrube steht MKW-belastetes Stau- / Grundwasser.
- Die Baugrube ist hydraulisch offen, das heißt: Sie steht direkt mit dem natürlichen Grundwasserleiter in Verbindung.
- Obwohl das Grundwasser bereits seit November 2025 erreicht ist, wurde – entgegen dem genehmigten Sanierungsplan – keine Wasserhaltung installiert.
- Der Untergrund ist sandig bis schluffig und damit gut durchlässig.
- Durch die erste Schneeschmelze ist der Grundwasserstand weiter angestiegen.
Das erhöht die Gefahr, dass sich belastetes Wasser seitlich in angrenzende Bereiche ausbreitet.
Warum ist das rechtlich problematisch?
1. Verstoß gegen den verbindlichen Sanierungsplan
Für die Fläche existiert ein behördlich verbindlich erklärter Sanierungsplan. Darin ist unter anderem festgelegt:
- dass spätestens beim Erreichen des Grundwassers eine Wasserhaltung zu installieren ist,
- dass kontaminiertes Wasser aufzufangen und zu behandeln ist,
- dass kontaminierter Bodenaushub ausschließlich auf geeigneten, abgedichteten Flächen gelagert werden darf,
- und dass jede Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.
Nach unserem Kenntnisstand werden diese verbindlichen Vorgaben derzeit nicht eingehalten. Ein Sanierungsplan ist jedoch keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine rechtlich bindende Grundlage für die Durchführung der Arbeiten.
2. Verstoß gegen Umweltgesetze
Darüber hinaus ist die Situation auch nach allgemeinem Umweltrecht problematisch:
- Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt, dass Stoffe nur so gelagert werden dürfen, dass keine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist.
- Das Bundes-Bodenschutzgesetz verpflichtet dazu, Altlasten so zu sanieren, dass Boden und Grundwasser geschützt werden.
- Das Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die Behörden ausdrücklich, Gefahren für Gewässer abzuwehren, sobald konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Aus unserer Sicht liegt hier kein normaler Bauverzug, sondern ein konkreter Gefahrenzustand vor, bei dem Handeln vorgeschrieben ist.
Warum wir das öffentlich machen
Wenn über Monate hinweg
- kontaminierter Boden unsachgemäß gelagert wird,
- eine offene Baugrube mit belastetem Grundwasser besteht,
- und verbindliche Sicherungsmaßnahmen ausbleiben,
dann betrifft das nicht nur ein Bauprojekt, sondern den Schutz unseres Grundwassers, unsere Lebensgrundlagen und das Vertrauen in Sanierungsverfahren.
Unsere Forderungen
Wir fordern deshalb:
- Sofortige Sicherung der Baugrube,
- Beendigung der unsachgemäßen Lagerung kontaminierten Bodens,
- Abdichtung der Lagerflächen,
- Transparente Information der Öffentlichkeit,
- Konsequentes Einschreiten der zuständigen Behörden.
Unser Ziel
Wir wollen eine rechtmäßige, fachlich saubere und transparente Sanierung.
Sanierung darf nicht dazu führen, dass neue Umweltprobleme entstehen.