Hauptausschuss soll am 10.7.2024 einen Auftrag über rd. 250.000 EUR für geplanten Massentourismus genehmigen. Entgegen gesetzlicher Anforderungen hat Stadtverwaltung kein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt, um Vorbereitungen für Massentourismus nicht noch mehr zu verzögern. Handeln der Stadt kann zu erheblichen finanziellen Schaden für die Stadtkasse führen.
Mittlerweile zweifeln auch immer mehr die Angestellten der Stadtverwaltung von Ribnitz-Damgarten am Kurs des Bürgermeisters, mit fragwürdigen Mitteln, die Vorbereitungen für den geplanten Massentourismus durchzudrücken. Unserer Bürgerinitiative wurden Informationen zugespielt, die zeigen, dass die Stadtverwaltung gegen Gesetze verstößt, um die bereits jetzt schon eingetretene Verzögerung des geplanten Massentourismus von 3 Jahren nicht noch mehr anwachsen zu lassen.
Vergabe eines Auftrags über rd. 250.000 EUR ohne europaweites Vergabeverfahren ist rechtswidrig
Am 10.7.2024 soll der Hauptausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten in seiner letzten Sitzung vor der Konstituierung des neuen Stadtparlaments einer Vergabe von Planungsleistungen für den geplanten Massentourismus in Höhe von rd. 250.000 EUR zustimmen. In der Vorlage, die wir einsehen konnten, ist richtigerweise ausgeführt, dass vor Beauftragung eines Unternehmens ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist.
Die Vorlage behauptet dann aber, dass ein solches Vergabeverfahren nicht notwendig ist, weil es bereits vorher mit dem zu beauftragenden Unternehmen in gleicher Sache einen Vertrag gegeben hat und man hier nur einen Nachtrag macht. Dabei bezieht man sich auf die gesetzliche Regelung des §132 Abs.4 GWB. Die Ausführungen sind allerdings offensichtlich so falsch, das man die Vermutung haben kann, dass die Verwaltung irgendeinen noch so abstrusen Grund gesucht hat, um die Mitglieder des Hauptausschusses nicht offen sagen zu müssen, dass man aus Zeit- und Kostengründen einfach keine Ausschreibung machen will.
Die Regelung des § 132 Abs.4 GWB kann in diesem Fall überhaupt keine Anwendung finden, weil die Vertragslaufzeit des ursprünglichen Vertrages bereits abgelaufen ist und nur für noch laufende Verträge sog. Nachträge vereinbart werden können. Der ursprüngliche Vertrag hatte eine Vertragslaufzeit – unter Berücksichtigung verschiedener Nachträge – bis zum 30.06.2024. Die Sitzung des Hauptausschusses findet aber am 10.7.2024 statt. Selbst wenn § 132 Abs.4 GWB Anwendung finden würde, so schreibt das Gesetz vor, dass ein europaweites Vergabeverfahren auf jeden Fall dann notwendig ist, wenn der Wert der Nachträge größer 50% des ursprünglichen Auftragswertes ist. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass die Nachträge insgesamt 80,25% des ursprünglichen Auftragswertes ausmachen.
Stadtkasse droht Schaden in gleicher Höhe
Vor diesem Hintergrund darf dieser Auftrag nicht ohne ein vorheriges europaweites Vergabeverfahren vergeben werden. Die Mitglieder des Hauptausschusses sollten aus mindestens den folgenden beiden Gründen dem Antrag der Verwaltung nicht zustimmen und auf ein europaweites Vergabeverfahren bestehen:
- Die rd. 250.000 EUR für den fraglichen Vertrag sollen aus der Subvention der insgesamt rd. 43 Mio EUR finanziert werden. Der Subventionsbescheid verlangt ausdrücklich, dass die gesetzlichen Vergaberegelungen eingehalten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Subventionen vom Subventionsgeber zurückgefordert werden, so dass die Stadtkasse diesen Betrag selbst zu tragen hat,
- die Mitglieder der Stadtvertretung, die zugleich Mitglieder des Hauptausschusses sind, haften persönlich, wenn sie vorsätzlich einen Schaden für die Stadt verursachen. Da der vorliegende Beschlussantrag der Beauftragung ohne europaweites Vergabeverfahren offensichtlich rechtswidrig ist, könnte eine Haftung der am Beschluss mitwirkenden Stadtvertreter im Falle des beschriebenen Schadeneintritts möglich sein.
Europaweit wird gegen den steigenden Massentourismus von Anwohnern protestiert! Werden die Bewegungen in der Verwaltung von Ribnitz nicht wahrgenommen??
Sind öffentlichkeitswirksame Aktionen geplant? Ich würde sofort teilnehmen!