Das Verwaltungsgericht Greifswald hat in seiner Entscheidung vom 7. August 2024 den Antrag auf Aufhebung der Genehmigung des About You Pangea Festivals 2024 auf Pütnitz in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung abgelehnt. Es folgte damit nicht dem gerichtlichen Eilantrag des Vereins für Landschaftsgestaltung und Artenschutz in MV (VLA MV) in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative „Kein Massentourismus auf Pütnitz“.
Der VLA MV und die Bürgerinitiative „Kein Massentourismus auf Pütnitz“ hatten den gerichtlichen Antrag auf Aufhebung der Genehmigung mit gravierenden Verstößen gegen das Naturschutzrecht begründet, insbesondere:
- ein erheblich gesteigertes Risiko für streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse und Vögel, durch die erheblichen Lärm- und Licht-Emissionen des Festivals verletzt, getötet oder erheblich gestört zu werden und ihre Fortpflanzungs-und Ruhestätten zu beschädigen sowie
- die Einrichtung von temporären Campingplätzen auf Flächen, die von gesetzlich geschützten Biotopen dominiert werden.
Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und lehnte den Eilantrag ab mit der Begründung, dass die Stadt Ribnitz-Damgarten hier lediglich im Rahmen einer Ordnungsverfügung gehandelt hat. Hierbei brauchte die Stadt umweltschutzrechtliche Belange nach Ansicht des Gerichts nicht zu prüfen.
Wir bedauern diese gerichtliche Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, die dem umweltrechtlichen Schutzbedürfnis nach unserer Ansicht nicht gerecht wird.
Abschließend möchten wir unser Befremden zum Ausdruck bringen, dass die grundlegenden Rechte des VLA-MV – als anerkannter Naturschutzverein – im Vorfeld der gerichtlichen Entscheidung missachtet wurden:
- der VLA MV wurde durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Vorpommern-Rügen gesetzeswidrig nicht beteiligt an der Einrichtung temporärer Campingplätze für das Festival inmitten gesetzlich geschützter Biotope,
- dem VLA MV wurde von der Stadt Ribnitz-Damgarten – trotz Beantragung und gesetzlicher Verpflichtung – die Genehmigung des About You Pangea Festivals nicht übersendet und keine Akteneinsicht gewährt.
Damit verliert das staatliche Handeln durch die Untere Naturschutzbehörde und durch die Stadt Ribnitz-Damgarten Glaubwürdigkeit und Vertrauen.