Wie erwartet hat die Stadtvertretung von Ribnitz-Damgarten in ihrer heutigen Sitzung unser Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Grundlage der Entscheidung der Stadtvertretung waren die Beschlussvorlage des Bürgermeisters sowie die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Beschlussvorlage des Bürgermeisters.
Beschlussvorlage des Bürgermeisters und Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde
Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters führte 3 materielle und 2 formelle Gründe auf, weshalb das Bürgerbegehren nicht zulässig sein soll. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde führt in Ihrer Stellungnahme aus, dass sie die 3 materiellen Gründe und einen formalen Grund der Beschlussvorlage des Bürgermeisters für falsch hält. Sie hat ausschließlich Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit des Vorschlages zur Kostendeckung und kommt daher zu folgendem Gesamtergebnis:
„Unter Würdigung aller aufgeführten Aspekte kommt die untere Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Argumentation der Beschlussvorlage nicht in allen Punkten gefolgt werden kann. Dennoch kann in der Gesamtbetrachtung festgehalten werden, dass die Annahme der Unzulässigkeit des vorliegenden Bürgerbegehrens als gut vertretbar erscheint.“
Manipulation der Stadtvertreter durch Bürgermeister
In der heutigen Sitzung der Stadtvertretung führte der Bürgermeister bei der Aussprache zum Bürgerbegehren aus:
„Insofern (wegen der Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde-Anmerkung des Verfassers) haben wir hier in diesem Haus auch gar keine andere Möglichkeit als so zu entscheiden, das als unzulässig zurückzuweisen. Ansonsten würden wir einen rechtswidrigen Beschluss herbeiführen.“.
Damit hat der Bürgermeister die Stadtvertreter in ihrer Meinungsbildung manipuliert. Selbstverständlich wäre ein Beschluss der Stadtvertreter für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht rechtswidrig. Denn die Stellungnahme des Rechtsaufsichtsbehörde ist gerade nur eine Stellungnahme und hat keinerlei Rechtswirksamkeit oder Bindungswirkung.
Stadtvertreter nehmen ihre Verantwortung nicht wahr
Es lag allein in der Verantwortung der Stadtvertreter eine Entscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu treffen. Die meisten Stadtvertreter sind dieser Verantwortung nicht nachgekommen. Sie stimmten für die Beschlussvorlage des Bürgermeisters, weil diese Vorlage die untere Rechtsaufsicht zumindest teilweise unterstützte. Damit kommen die Stadtvertreter weder Ihrer Rolle noch Ihrer Verantwortung nach. Die Stadtvertreter hätten sich selbst eine Meinung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bilden müssen, etwa durch ein eigenes Rechtsgutachten und durch Anhörung der Anwälte der Bürgerinitiative.
Vertane Chance auf direkte Entscheidung der Bürger in wichtiger Zukunftsfrage
Mit dem ablehnenden Beschluss zum Bürgerbegehren hat die Stadtvertretung die größte Chance seit Jahrzehnten in Ribnitz-Damgarten vertan, die Bürger dieser Stadt ernst zu nehmen und ihnen ihr Recht auf Entscheidung in dieser wichtigen Zukunftsfrage versagt.
Prüfung des Rechtsweges
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens entscheiden in den nächsten Tagen, ob sie gegen die heutige Entscheidung der Stadtvertretung juristisch vorgehen und werden die Öffentlichkeit entsprechend informieren.
1875 Stimmen zack vom Tisch gewischt. Ein guter Grund, bei der anstehenden Stadtvertreterwahl genau zu überlegen, wem man seine Stimme gibt!