Bürgerinitiative klagt gegen Beschluss zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens

Unsere Bürgerinitiative hat gegen den Beschluss der Stadtvertretung von Ribnitz-Damgarten vom 24.4.2024 zur Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens am gestrigen Tage Widerspruch eingelegt und wird gerichtlich dagegen vorgehen.

Mit unserem Bürgerbegehren wollen wir erreichen, dass nicht nur die Bürger/-innen von Ribnitz-Damgarten und die Steuerzahler/-innen die Kosten für die Entwicklung der Grundstücke des geplanten Massentourismus auf Pütnitz bezahlen, sondern auch die sog. Investoren ihren finanziellen Beitrag leisten.

Politische Entscheidung statt juristischer Argumente

Die Stadtvertretung von Ribnitz-Damgarten und der Landrat von Vorpommern-Rügen haben sich seit Jahren für das umstrittene Projekt ausgesprochen. Sie haben außerdem betont, dass – aus Ihrer Sicht – das Projekt zu scheitern droht, sollten sich die Investoren an den Kosten für die Entwicklung der Grundstücke beteiligen müssen. Zu gut deutsch: die Stadt hat den sog. Investoren bereits zugesagt, die Grundstücke zum Billigpreis zu verramschen. Deshalb drohen die sog. Investoren mit einem Rückzug, sollte von ihnen das verlangt werden, was in vergleichbaren Fällen überall in Deutschland geschieht: eine Beteiligung an den Kosten im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages.

Diese Ungerechtigkeit hat der Bund der Steuerzahler bereits im letzten Jahr in einem Beitrag zum Schwarzbuch der Steuerzahler kritisiert. Diese Ungerechtigkeit ist auch den Bürgern bewusst, so dass unser Bürgerbegehren die volle Unterstützung der Einwohner von Ribnitz-Damgarten hat. Vor diesem Hintergrund war es von vornherein klar, dass sich die Stadtvertretung von Ribnitz-Damgarten und der Landrat von Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aussprechen werden.

Vorschieben rechtlicher Gründe funktioniert nicht: Landrat Dr. Kerth hält sich „alle Türen offen“

Selbst das Vorschieben rechtlicher Gründe vor diese politische Entscheidung durch die Stadt Ribnitz-Damgarten hat nur teilweise funktioniert, weil die untere Rechtsaufsichtsbehörde in ihrer Stellungnahme ausführte, dass sie 4 der 5 von der Stadt Ribnitz-Damgarten angeführten Gründe für eine Unzulässigkeit der Bürgerbegehrens für falsch hält. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde ist sich letztlich selbst unsicher, ob eine Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wirklich vorliegt, weil sie eine klare Stellungnahme vermeidet und stattdessen schreibt: “ Dennoch kann in der Gesamtbetrachtung festgehalten werden, dass die Annahme der Unzulässigkeit des vorliegenden Bürgerbegehrens als gut vertretbar erscheint.“.

Das ist wiederum ein Musterbeispiel für den schlechten Stil vom Landrat Dr. Kerth, der sich grundsätzlich nicht festlegt und sich damit „alle Türen offenhält“. Im Falle der späteren Niederlage vor Gericht wird er dann behaupten können, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit dieser Formulierung nicht ausgeschlossen war.

Bitte um Spenden

Um die gerichtliche Auseinandersetzung finanzieren zu können, sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Als gemeinnütziger Verein können wir Spendenquittungen ausstellen.

  • Kontoinhaber: Kein Massentourismus auf Pütnitz // IBAN: DE79 150 50 500 0102 1149 19 // Sparkasse Vorpommern
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