Rechtswidriges Handeln der Stadt Ribnitz-Damgarten

Das Handeln der Staat Ribnitz-Damgarten und insbesondere des Bürgermeisters in Bezug auf die massentouristischen Pläne auf Pütnitz verstößt gegen Gesetze und ist rechtswidrig. Der Bürgermeister gibt allerdings weder sein rechtswidriges Verhalten zu, noch beendet er die rechtswidrigen Zustände in der Verwaltung von Ribnitz Damgarten. Ganz im Gegenteil: es geschieht eine Verharmlosung und Bagatellisierung des rechtswidrigen Handelns. 

Vor dem Hintergrund dieses rechtswidrigen Agierens und der absehbar weiteren rechtswidrigen Handlungen des Bürgermeisters in Bezug auf die massentouristischen Pläne auf Pütnitz fordern wir den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde für Ribnitz-Damgarten auf:

  • die Stadt Ribnitz-Damgarten unverzüglich anzuweisen, die unten aufgeführten rechtswidrigen Zustände zu beenden und ggf. eine Ersatzvornahme vorzunehmen gem. § 82 Kommunalverfassung MV,
  • unverzüglich einen Beauftragten für die massentouristischen Pläne auf Pütnitz einzusetzen, der an die Stelle des Bürgermeisters und der Stadtvertreter tritt, gemäß § 83 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassung MV. 
  1. Verstoß gegen § 16 Abs. 2 S. 1 Kommunalverfassung MV

Diese Vorschrift lautet „Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde … durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden“.

Der Bürgermeister hat mittlerweile zugegeben, dass eine Auswirkungsanalyse für die massentouristischen Pläne auf Pütnitz seit mehr als einem Jahr vorliegt. Diese wurde bis heute nicht veröffentlicht. Die Verwaltung plant eine Vorstellung der Studie Anfang 2022. Dabei soll die Studie lediglich vorgestellt werden, eine Veröffentlichung der Studie ist dagegen nicht geplant. Die Verwaltung rechtfertigt ihr rechtswidriges Handeln damit, dass man zuerst die Träger öffentlicher Belange zur Studie informieren mußte, danach viele Termine mit Landesministerien anstanden und außerdem der Gutachter bisher keine Zeit für einen Präsentationstermin hatte. Für ihre Weigerung die Auswirkungs-Analyse vollständig zu veröffentlichen, gibt es bisher keine Begründung. 

2. Verstoß gegen § 16 Abs. 2 S. 2 Kommunalverfassung MV

Diese Vorschrift lautet: „Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsmaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“

Für die Stadt Ribnitz-Damgarten ist das massentouristische Vorhaben auf Pütnitz eines der größten Investitionen in der Geschichte der Kommune. Trotzdem gibt es bis heute keine der vom Gesetz geforderten Darstellung der finanziellen Planung und deren Finanzierung. Ganz im Gegenteil: die Gemeinde will vollendete Tatsachen schaffen und hat gesetzeswidrig bereits die Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer gegenüber den Stadtvertretern vorgeschlagen.

3. Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Kommunalverfassung MV

Diese Vorschrift lautet: „Die Gemeindevertretung ist vom Bürgermeister über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten.“

Die Auswirkungsanalyse zu den massentouristischen Vorhaben auf Pütnitz liegt der Verwaltung seit über einem Jahr vor. Der Bürgermeister plant, die Stadtvertreter erstmalig über die Auswirkungsanalyse Anfang des Jahres 2022 zu informieren. Vor dem Hintergrund der selbst vom Bürgermeister als „wichtig“ deklarierten Auswirkungsanalyse für das bedeutendste Vorhaben von Ribnitz-Damgarten für die nächsten Jahre, handelt der Bürgermeister seit über einem Jahr bewusst rechtswidrig. Der Bürgermeister rechtfertigt sein Verhalten mit dem Hinweis, dass man nie verheimlicht hätte, dass es eine solche Analyse gibt und dass er und die Verwaltung vieles andere zu tun hätte.

4. Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz MV

Diese Vorschrift lautet: Der Antrag ist unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von einem Monat, im Fall der Beteiligung eines Dritten (…) spätestens zwei Monate nach Stellung eines ordnungsgemäßen Antrags zu bescheiden“.

Bei der Beantwortung aller auf unserer WebSite aufgelisteten 5 Anfragen wurde gegen diese Vorschrift verstoßen. Nach unserer wiederholten Intervention sind mittlerweile zwei Bescheide der Stadt verspätet eingetroffen. Beide Bescheide bejahen unseren gesetzlichen Anspruch auf Einsichtnahme in die angefragten Dokumente. Aber die Verwaltung versucht trotz unseres festgestellten Anspruchs die Einsichtnahme weiterhin zu verhindern. So soll die Einsicht in die Auswirkungsanalyse nicht etwa sofort sondern erst nach einer öffentlichen Präsentation Ende Januar 2022 erfolgen. Damit hält die Stadt weiterhin den rechtswidrigen Zustand in ihrem Verwaltungshandeln aufrecht.

5. Verstoß gegen § 28b Abs.4 Infektionsschutzgesetz

Diese Vorschrift lautet: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. 

Die home office Pflicht wird für die Büro-Arbeitsplätze im sog. Projektbüro für das massentouristische Vorhaben in der Langen Straße in Ribnitz nicht eingehalten. Noch Wochen nach dieser gesetzlichen Verpflichtung waren dort mehrere Personen anwesend. Wir haben entsprechend eine Anzeige beim Ordnungsamt gestellt. Bisher gab es keine Antwort vom Ordnungsamt, das Teil der städtischen Verwaltung und damit dem Bürgermeister unterstellt ist.

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