Denkmalschutzbehörde lehnt Bau des Center Parcs auf Pütnitz ab

Denkmalschutzbehörde lehnt Baupläne für Center Parcs auf Pütnitz ab. Center Parcs besteht auf seinen Bauplänen, die Zerstörung von Denkmäler auf Pütnitz vorsehen. Denkmalschutzbehörde widersteht dem Druck verschiedener Ministerien und Behörden, Einverständnis zu den Plänen von Center Parcs zu erteilen. Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten setzt sich besonders stark dafür ein, dass Denkmäler seiner eigenen Stadt zerstört werden. Durch Ablehnung der Denkmalschutzbehörde besteht erhebliches Risiko, dass Bebauungsplan gerichtlicher Überprüfung nicht standhält. Wenn Bebauungsplan gerichtlich verworfen wird, erleidet Ribnitz-Damgarten einen Totalverlust von etwa 12 Mio EUR. Wirtschaftsministerium und Bürgermeister wollen mit einem Gefälligkeitsgutachten, die fachliche Einschätzung der Denkmalschutzbehörde anzweifeln. Wirtschaftsministerium und Bürgermeister legen Gutachter im Vorfeld ohne Vergabeverfahren fest und handeln damit grob rechtswidrig. Bürgerinitiative veröffentlicht exklusiv Besprechungsprotokolle.

______________________

Die Probleme für den geplanten Massentourismus auf Pütnitz werden immer größer.

Am 23.01.2023 hat die Bürgerinitiative die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sich das Finanzierungskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten für den geplanten Massentourismus in Luft aufgelöst hat, nachdem Center Parcs beabsichtigt, die Flächen nicht mehr zu kaufen sondern nur noch pachten zu wollen.

Nunmehr möchte die Bürgerinitiative die Öffentlichkeit erneut über eine wichtige Entwicklung informieren, weil erneut weder der Bürgermeister, noch die Stadtvertreter oder die Ostseezeitung ihrer Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit nachkommen

Die Landesamt für Kultur und Denkmalschutz MV (nachfolgend Denkmalschutzbehörde) als wichtige Behörde für den Bebauungsplan auf Pütnitz, hat die Bebauung der Fläche nach den Vorstellungen von Center Parcs abgelehnt. Hintergrund ist, dass die Halbinsel Pütnitz ein Flächendenkmal ist und eine Vielzahl von Gebäuden sowie die ehemaligen Landebahnen als Einzeldenkmale geschützt sind. Center Parcs nimmt mit seinen Bebauungsplänen keine Rücksicht auf die Identität und die Geschichte unserer Heimat und plant, unsere Denkmäler zu zerstören.

Nachdem die Denkmalschutzbehörde ihr „Nein“ gegenüber den Plänen von Center Parcs deutlich gemacht hatte, gab es am 13.01.2022 ein Treffen mit insgesamt 24 Teilnehmern aus unterschiedlichen Ministerien des Landes MV, weiteren Behörden und der Stadt Ribnitz-Damgarten. Die Bürgerinitiative veröffentlicht hiermit exklusiv das Protokoll dieser Sitzung. Daraus ist zu entnehmen, das Ziel der Teilnehmer dieser Sitzung gewesen ist, die Denkmalschutzbehörde doch noch zu einem Einverständnis zur geplanten Bebauung mit einem Center Parc zu bewegen. Obwohl die Denkmalschutzbehörde in diesem Treffen sogar einen Kompromiss vorschlug, bestand Center Parcs auf die Umsetzung seiner bisherigen baulichen Pläne, nach denen Denkmäler auf Pütnitz weitestgehend zerstört werden.

Besonders bemerkenswert ist, dass sich – entsprechend dem Protokoll – insbesondere der Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten für die Zerstörung von Denkmälern und damit für den Verlust der Identität seiner eigenen Stadt in besonderem Maße einsetzte.

Die Denkmalschutzbehörde hat sich davon jedoch nicht beeindrucken lassen und lehnte weiterhin die geplante Bebauung von Pütnitz mit einem Center Parc ab. Die Bürgerinitiative möchten sich bei der Denkmalschutzbehörde dafür bedanken, dass sie dem Druck widerstanden hat und zu Ihrer fachlichen Einschätzung steht.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Rahmen der anstehenen Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass die Denkmalschutzbehörde den Bebauungsplan ablehnt. Es ist ein sehr seltener Vorgang in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Denkmalschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange einen Bebauungsplan ablehnt aber der Bürgermeister und die Stadtvertreter das Verfahren für einen Bebauungsplan fortsetzen als sei nichts passiert.

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten kann einen solchen Bebauungsplan auch gegen den Willen der Denkmalschutzbehörde beschließen. In diesem Fall besteht jedoch ein erhebliches rechtliches Risiko, dass der Bebauungsplan von einem Gericht als rechtswidrig verworfen wird. Wenn das geschieht, kann der Bebauungsplan nur noch in den Papierkorb geworfen werden. Die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Höhe von etwa 12 Mio EUR, die die Stadt für Gutachten, Personal, Planungsleistungen, Machbarkeitsstudien etc. ausgegeben hat, wären ein Totalverlust für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt.

Wie gehen der Bürgermeister und die Stadtvertreter mit dieser Situation um?

Sie geben zunächst einmal wieder viele Tausend EURO unseres Geldes für ein Gutachten aus, das die fachliche Einschätzung der Denkmalschutzbehörde angreifen soll. Dies geht aus dem Protokoll einer Sitzung des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten und Vertretern des Wirtschaftsministeriums MV vom 29.08.2022 hervor, das unsere Bürgerinitiative auszugsweise ebenfalls exklusiv der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Der Inhalt dieses Protokollauszugs ist schockierend und erinnert an eine „Bananenrepublik“ aber nicht an ein rechtskonformes und kooperatives Verwaltungshandeln, dem das Wirtschaftsministerium MV und der Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten verpflichtet sind:

  • das Wirtschaftsministerium von MV drängt darauf, die fachliche Einschätzung und Kompetenz der Denkmalschutzbehörde als eine oberste Landesbehörde des gleichen Bundeslandes durch das Gutachten eines privaten Dritten in Frage zu stellen,
  • das Wirtschaftsministerium von MV benennt der Stadt Ribnitz-Damgarten einen konkreten Gutachter, der beauftragt werden soll. Damit steht von vornherein fest, dass der Gutachter die Kompetenz der obersten Denkmalschutzbehörde in MV in Frage stellen soll und zu einem anderen Ergebnis in Bezug auf die Baupläne von Center Parcs auf Pütnitz kommen wird. Das nennt man Gefälligkeitsgutachten, dem die Neutralität eines unabhängigen Gutachters fehlt.
  • Das Wirtschaftsministerium von MV und der Bürgermeister von Ribnitz Damgarten legen ohne die Durchführung des gesetzlich notwendigen Vergabeverfahrens den zu beauftragenden Gutachter fest. Dies ist ein grob rechtswidriges Handeln.

Unsere Bürgerinitiative ist zutiefst betroffen von den Inhalten der veröffentlichten Unterlagen. Wir fordern:

  • den Wirtschaftsminister des Landes MV, Herrn Meyer auf, sicherzustellen, dass in seinem Ministerium keine rechtswidrigen Handlungen geschehen, wie die hier offensichtlich vorgenommene Festlegung eines Gutachters ohne vorherige Durchführung des gesetzlich notwendigen Vergabeverfahrens,
  • den Bürgermeister und die Stadtvertreter von Ribnitz-Damgarten auf, keine Beauftragung des im Protokoll genannten Gutachters vorzunehmen bzw. dessen Beauftragung unverzüglich zu beenden.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Björn

    Man hört und liest immer häufiger von Gemeinden im Ausland oder Inland (z.B. Mallorca, Santorin, Norderney, Sylt) sich gegen Massentourismus aussprechen und diesen verhindern / abschaffen wollen, da solcher Tourismus den Gemeinden mehrschadet als nutzt (z.B. Zerstörung der Natur, „Vermüllung“, kaum oder kein bezahlbarer Wohnraum für Einheimische, die stetig steigenden Emissionen und damit ist nicht das CO2 gemeint, sondern die Lautstärke / der Krach der mit dem Tourismus einhergeht). Daher konsequent „NEIN“ zu solchen Bauten, denn die machen unser Land kaputt.

Schreibe einen Kommentar