Stadt Ribnitz-Damgarten verhindert vorsätzlich und rechtswidrig Herausgabe von Informationen zum geplanten Massentourismus +++ Bürger erhält am 23.1.2023 Bescheid, dass er Rechtsanspruch auf Unterlagen hat, aber Stadtverwaltung verweigert Herausgabe über Monate hinweg. Stadt teilt am 18.4.2023 mit, dass Bürger die Unterlagen nicht erhalten wird +++ Stadtverwaltung will mit allen Mitteln Massentourismus umsetzen und tritt dafür die Rechte der Bürger mit Füßen +++ Stadt Ribnitz-Damgarten gefährdet mit diesem Verhalten sozialen Frieden und beschädigt Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Institutionen +++ Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten und Untere Kommunalaufsicht beim Landrat Vorpommern-Rügen unternehmen nichts.
Verhinderung konkreter Informationen um jeden Preis
Die Stadt Ribnitz Damgarten hat sich seit Beginn der Auseinandersetzung um die zukünftige Entwicklung von Pütnitz stets selbst belobigt hinsichtlich ihres offenen und transparenten Umgang mit Informationen zum geplanten Massentourismus auf Pütnitz. Unsere Bürgerinitiative hat von Anfang an kritisiert, dass keine konkreten Informationen zum geplanten Massentourismus veröffentlicht werden. Stattdessen versucht die Stadtverwaltung mit nichtssagenden Präsentationen und ausschweifenden Monologen das berechtigte Informationsinteresse der Bevölkerung zu unterlaufen.
Konkrete Informationen zum geplanten Massentourismus werden unter allen Umständen verheimlicht. Die Stadt scheut hierbei nicht davor zurück, offen gegen Gesetze zu verstoßen, um zu verhindern, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die zeigen, wie sinnlos und zerstörerisch der geplante Massentourismus ist.
Rechte der Bürger werden böswillig mit Füßen getreten
Die Stadt verstößt kontinuierlich gegen Ihre Pflicht auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV. Ein typischer Vorgang betrifft z.B. 9 solcher Auskunftsverlangen durch einen Bürger bezüglich des geplanten Massentourismus auf Pütnitz. Die entsprechenden Anträge auf Auskunft wurden am 20. Dezember 2022 gestellt und hätten – entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz MV – sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats durch die Stadt Ribnitz Damgarten erfüllt werden müssen.
Am 23.1.2023 erhielt der Bürger einen Bescheid von der Stadt Ribnitz-Damgarten, wonach seine Ansprüche auf Herausgabe der Unterlagen berechtigt sind und den Hinweis, dass die Kopien und Ausdrucke der Unterlagen aktuell erfolgen und im Anschluss übersendet werden.
In den darauf folgenden Wochen passierte allerdings nichts. Am 16.2.2023 informierte die Stadt den Bürger, dass die Bearbeitung wegen Urlaub und Personalausfall weiter andauert, aber die Übersendung der Unterlagen kurzfristig erfolgen wird.
Im Anschluss daran passierte wieder nichts. Am 16.4.2023 erhielt der Bürger eine Information von der Stadt Ribnitz-Damgarten mit folgenden Inhalten:
Keine Herausgabe von Unterlagen
Die Stadt verweigert nunmehr die Herausgabe von insgesamt 3 der 9 Unterlagen. Dabei handelt die Stadt offen rechtswidrig, weil sie im Bescheid vom 23.1.2023 ausdrücklich das Recht des Bürgers auf diese 3 Unterlagen anerkannte. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um:
- die biologische Kartierung des Gelände für den geplanten Massentourismus (wo gibt es z.B. welche Tierarten, Pflanzenarten, Biotope),
- eine Kartierung zu den Brutvogelgebieten und Lebensräumen der z.T. streng geschützten Tierarten, die durch den geplanten Massentourismus zerstört werden sowie
- die biologische Kartierung und den Umweltbericht für die geplante Baustraße.
Mögliche Übersendung von Unterlagen
Die Stadt teilt weiterhin mit, dass sie demnächst weitere 3 der 9 Unterlagen an den Bürger zu übersenden beabsichtigt. Dieser Ankündigung machte die Stadt seit dem 23.1.2023 mehrfach, ohne dass irgendetwas bisher geschah.
Keine Information bzgl. Herausgabe positiv beschiedener Unterlagen
Die Stadt geht auf weitere 2 der 9 Unterlagen überhaupt nicht mehr ein, deren Herausgabe sie bereits am 23.1.2023 ankündigte.
Dieses Handeln der Stadtverwaltung ist ganz offensichtlich und in grober Art und Weise rechtswidrig. Die Stadt hatte dem Bürger mit einem Bescheid am 23.1.2023 das Recht auf Übersendung aller 9 Unterlagen bestätigt und die Übersendung angekündigt.
Gründe für das Handeln der Stadtverwaltung
Wie läßt sich dieses seltsame Agieren der Stadtverwaltung erklären?
Die Stadtverwaltung möchte unbedingt den geplanten Massentourismus auf Pütnitz umsetzen. Unsere Bürgerinitiative ist gegen den geplanten Massentourismus und für eine Entwicklung von Pütnitz, die sich an den Interessen der einheimischen Bevölkerung orientiert. Der Stadtverwaltung scheinen mittlerweile alle Mittel recht, den geplanten Massentourismus durchzusetzen. Jede konkrete Information zum geplanten Massentourismus offenbart wie unsinnig und zerstörerisch dieser Plan ist. Von daher hat die Stadtverwaltung ein sehr großes Interesse daran, keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Die Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten unter Leitung des Bürgermeisters geht aber noch einen Schritt weiter und handelt offensichtlich rechtswidrig, um das eigene Interesse durchzusetzen. Dem Bürgermeister ist offensichtlich die Durchsetzung des Massentourismus wichtiger als die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dazu kommt – wie das vorliegende Beispiel zeigt – ein zielgerichtete Verweigerung der Erfüllung der Rechte der Bürger durch die Stadtverwaltung. Es ist einfach komplett unglaubwürdig, dass eine Verwaltung 4 Monate für das Kopieren und Übersenden von 9 Unterlagen benötigt. Vielmehr ist dies nur damit zu erklären, dass der Stadtverwaltung von vornherein die Absicht hatte, die Unterlagen nicht zu versenden und den Vorgang zu verzögern. Ein Missverständnis oder eine zufällige Häufung individueller Fehler ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Handeln der Stadtverwaltung ist Gefahr für den sozialen Frieden und Glaubwürdigkeit der Demokratie
Mit diesem Agieren gefährdet die Stadtverwaltung des sozialen Frieden in Ribnitz-Damgarten. Die Bürger nehmen immer stärker wahr, dass die Stadtverwaltung in Bezug auf Pütnitz offiziell das eine sagt aber dann doch das andere tut, wie z.B. die Verweigerung der Herausgabe von Informationen. Die Bürger können weiterhin zu Recht nicht verstehen, warum die Verwaltung in Bezug auf die Pflichten der Bürger auf konsequente Erfüllung pocht und rechtliche Konsequenten bei Verstößen sofort vollzieht, aber die Stadtverwaltung selbst offen rechtswidrig handelt ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Die Bürger verstehen auch nicht, warum die Stadtvertretung als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters (Art.22 Abs.5 S.5 Kommunalverfassung MV) und die Untere Kommunalaufsicht beim Landrat Vorpommern-Rügen als Fachaufsicht des Bürgermeisters (Art.38 Abs.5 S.2 Kommunalverfassung MV) dieses Verhalten nicht unterbindet, sondern toleriert und nichts unternimmt.
Diese Situation führt immer stärker zu einem Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen unseres Bundeslandes. Mit einem solchen Verhalten fördern die Verantwortlichen den Frust des Bürgers auf den Staat und beschädigen die Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern.