Gemeinsamer offener Brief von mehreren Naturschutzorganisationen an Hrn. Umweltminister Dr. Backhaus zu unhaltbaren naturschutzrechtlichen Zuständen bei der Kampfmittelbeseitigung auf Pütnitz

Unsere Bürgerinitiative, der Verein für Landschaftsgestaltung und Artenschutz in MV und die BUND-Ortsgruppe Fischland-Darß-Zingst fordern in einem gemeinsamen Schreiben Hrn. Dr. Backhaus auf, das gültige Naturschutzrecht auf Pütnitz durchzusetzen und bieten dafür ihre Unterstützung an.

Die genannten Naturschutzorganisationen wenden sich an den Umweltminister des Landes MV, weil die 1. Phase der Munitionsbergungsarbeiten vom 1.12.2022 – 15.4.2023 gezeigt hat, dass die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Natur nicht eingehalten werden. Die Vorbereitungen zur 2. Phase der Munitionsbergung ab dem 1.10.2023 lassen gleiches für die Zukunft befürchten. Anhand der nachfolgenden drei Beispiele zeigen die Verfasser des Briefes, dass naturschutzrechtliche Regelungen nicht beachtet werden, um die Munitionsbergungsarbeiten möglichst billig, schnell und intransparent für das geplante größte massentouristische Zentrum Norddeutschlands durchzuführen:

  • Absperrung und Video-Überwachung der Waldflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände
    Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat ab Juli 2023 alle Zugänge zum gesamten Flughafengelände mit Bauzäunen abgesperrt und eine aufwändige Video-Überwachung installiert. Jedermann hat aber das gesetzliche Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, gemäß § 28 Abs.1 S.1 LWaldG M-V. Eine Sperrung von Waldflächen kann nur durch die zuständige Forstbehörde selbst oder mit deren Genehmigung geschehen. Das ist nicht erfolgt, so dass die Stadt Ribnitz-Damgarten gegen Recht und Gesetz verstößt.
    Foto einer Sperranlage mit Videoüberwachung vom 1.10.2023:
  • Beschädigung gesetzlich geschützter Biotope ohne Ausnahmegenehmigung
    In der 1. Phase der Munitionsbergung im Winter 2022 / 2023 wurden Flächen geräumt, die sich vollständig oder teilweise in gesetzlich geschützten Biotopen befanden. Die Räumung wurde im Wesentlichen durch Volumenräumung mit schwerem Gerät (Bagger) durchgeführt. Mit diesen Baggerarbeiten und den damit einhergehenden Transportarbeiten wurden gesetzlich geschützte Biotope teilweise zerstört und beschädigt. Dies ist nach §30 Abs.2 BNatSchG und §20 Abs.1 NatSchAG M-V verboten. Bis auf eine einzelne Ausnahme gab es für die Beschädigung der Biotope keinen Antrag der Stadt Ribnitz-Damgarten auf eine Ausnahmegenehmigung und keine Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.
    Luftbild vom 22.4.2023 eines beschädigten geschützten Biotops:
  • Missachtung von naturschutzrechtlichen Auflagen durch die Stadt Ribnitz-Damgarten
    Für eine einzige Kampfmittelverdachtsfläche erhielt die Stadt Ribnitz-Damgarten während der 1. Phase der Munitionsbergung eine Ausnahmegenehmigung zum Biotopschutz unter Auflagen. Mehrere dieser Auflagen wurden jedoch nicht befolgt, ohne dass die zuständige Naturschutzbehörde dagegen vorging, trotz mehrfacher Anzeige.
    Foto vom 4.03.2023 zeigt deutlich, dass – entgegen den Auflagen der Naturschutzbehörde – weder das gemähte Schilf abtransportiert wurde, noch ein 5 Meter breiter Röhrichtstreifen auf der Seite zum Bodden erhalten blieb.

Die Verfasser des Briefes fordern, dass das Naturschutzrecht bei den nunmehr wieder geplanten Munitionsbergungsarbeiten durchgesetzt wird und schlagen folgende Maßnahmen vor:

  • Gemeinsames Gespräch vor Ort, um die Situation zu besprechen und ein rechtskonformes Vorgehen festzulegen unter Teilnahme von Herrn Dr. Backhaus, den Verfassern dieses Briefes, der Stadt Ribnitz-Damgarten und der zuständigen Naturschutzbehörde,
  • Neu-Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope durch eine staatliche Institution, da es kein Vertrauen in die Arbeit des von der Stadt Ribnitz-Damgarten beauftragten privaten Dienstleisters gibt,
  • Verfügung eines generellen Stopps der Munitionsbergungsarbeiten auf der Halbinsel Pütnitz durch die Naturschutzbehörde aus naturschutzrechtlichen Gründen bis zum Abschluss der Neu-Kartierung der geschützten Biotope,
  • Sofortige Abbau der Absperrungen und Video-Überwachung zu den Waldgebieten des ehemaligen Flugplatzes Pütnitz.

Den Brief an Hrn. Dr. Backhaus finden Sie nachfolgend.

Schreibe einen Kommentar