Im Beitrag vom 10.01.2024 hatten wir die Anstrengungen unseres Vereins seit Sept. 2022 dargestellt, um das offensichtlich rechtswidrige Handeln der Unteren Naturschutzbehörde beim Landrat Vorpommern Rügen zu beenden.
Durch unsere Arbeit ist letztlich der Druck auf die Naturschutzbehörde so groß geworden, dass die Naturschutzbehörde am 10.1.2024 das gesetzliche Beteiligungsrecht der Naturschutzvereine für die Munitionsbergungsarbeiten auf Pütnitz endlich startete. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind die Konflikte, die zwischen geschützten Tierarten und geschützten Biotopen auf der einen Seite und den Baggerarbeiten der Munitionsbergung auf der anderen Seite entstehen.
Beteiligungsverfahren ein Erfolg aber für Großteil der betroffenen Biotope zu spät, weil dort Munitionsbergungsarbeiten ohne Genehmigung abgeschlossen wurden.
Für unsere Bürgerinitiative ist dieses nunmehr begonnene Verfahren ein Erfolg. Für die 6 Kampfmittelverdachtsflächen, deren Räumung gesetzlich geschützte Biotope (teilweise) zerstören soll, können die Naturschutzvereine ihren Einfluß geltend machen. Für Biotope auf weiteren insgesamt 12 Kampfmittelverdachtsflächen wurde dagegen das gesetzliche Verfahren von der Naturschutzbehörde vorsätzlich verweigert. Diese Flächen wurden mittlerweile mit schwerem Gerät und ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde durch die Stadt Ribnitz-Damgarten geräumt und damit Biotope geschädigt. Für diese Flächen hat die Naturschutzbehörde komplett versagt und diese Flächen vorsätzlich für eine möglichst billige und schnelle Munitionsbergung geopfert.
Naturschutzbehörde täuscht vorsätzlich Naturschutzvereine und startet Beteiligungsverfahren für Flächen, die bereits geräumt wurden
Durch das nunmehr in Gang gesetzte Beteiligungsverfahren will die Naturschutzbehörde offenbar noch irgendwie den Anschein rechtmäßigen Handelns wahren und nicht als unterwürfiger Erfüllungsgehilfe der Stadt Ribnitz-Damgarten gelten. Das geht allerdings gründlich schief und ist für eine Behörde an Peinlichkeit und Unwürdigkeit kaum noch zu übertreffen:
Im Beteiligungsverfahren geht es neben den geschützten Biotopen vor allem um den Konflikt zwischen der Munitionsbergung auf der einen Seite und den geschützten Tieren auf der anderen Seite. Das Beteiligungsverfahren hinsichtlich dieses Konflikte umfasst insgesamt 12 Munitionsverdachtsflächen. Allerdings erwähnt die Naturschutzbehörde nicht, dass die Munitionsbergungsarbeiten auf 11 dieser 12 Munitionsverdachtsflächen bereits abgeschlossen wurden, siehe Fotos unten. Damit gibt es überhaupt keine Grundlage mehr für eine Beteiligung. Die Naturschutzbehörde täuscht diesbezüglich vorsätzlich die Naturschutzvereine, weil ihr bekannt ist, dass die Munitionsbergungsarbeiten auf diesen Flächen bereits abgeschlossen sind. Unsere Bürgerinitiative hatte während der laufenden Munitionsbergungsarbeiten auf diesen Flächen die Naturschutzbehörde mit Schreiben inkl. Fotodokumentation vom 5.11.2023 darauf aufmerksam gemacht und ein Einschreiten der Naturschutzbehörde gefordert. Die Naturschutzbehörde reagiert darauf – wie üblich – mit Schweigen und Ignoranz.
Es ist einer Naturschutzbehörde unwürdig, vorsätzlich ein Verfahren für eine Genehmigung in Gang zu setzen, von dem sie weiß, dass ein Großteil des Regelungssachverhalts aufgrund des eigenen Fehlverhaltens überhaupt nicht mehr besteht.