Bürgerinitiative gewinnt Rechtsstreit – Naturschutzbehörde hebt Genehmigung zur Zerstörung des Schilfgürtels auf

Gemeinsam mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in MV (VLA MV) hat unsere Bürgerinitiative einen Etappensieg in ihrem Kampf errungen, rechtsstaatliche Verhältnisse bei den Vorbereitungen des geplanten größten massentouristischen Zentrums an der gesamten Ostseeküste herzustellen.

Unabhängig davon, wie man zu diesem geplanten Touristenzentrum steht, darf es nicht sein, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Naturschutz durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Vorpommern-Rügen nicht beachtet werden. Diese Naturschutzbehörde ist wie jede andere Verwaltung ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden, aber nicht an dem Willen von Politikern und sog. Investoren, möglichst schnell und billig die Voraussetzungen für den geplanten Massentourismus zu schaffen.

In unserem Beitrag vom 10.01.2024 hatten wir die Auseinandersetzung unserer Bürgerinitiative mit der zuständigen Naturschutzbehörde seit September 2022 dargestellt. Ziel dieser Auseinandersetzung ist es, die Naturschutzbehörde zu bewegen, ihren gesetzlichen Auftrag zur Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzukommen. Seit Januar 2023 kam es zu einer Vielzahl genehmigungspflichtiger Eingriffe in die Natur und Landschaft auf Pütnitz, ohne dass die Naturschutzbehörde nachhaltig aktiv wurde. Für die Baggerarbeiten auf einer einzigen Fläche gab es bisher eine Genehmigung von der Naturschutzbehörde, obwohl die gleichen Arbeiten auf insgesamt ca. 30 Kampfmittelverdachtsflächen ausgeführt werden, die zum großen Teil zugleich gesetzlich geschützte Biotope bzw. Lebensraum für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten sind.

Gegen diese bisher einzige Genehmigung der Naturschutzbehörde, die zu einer Zerstörung des Röhrichts geführt hätte, hat unsere Bürgerinitiative gemeinsam mit dem VLA MV in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald am 27.12.2023 geklagt.

Die Naturschutzbehörde argumentierte unter anderem damit, dass der VLA MV als anerkannter Naturschutzverein kein Klagerecht hat und eine besondere Eile zur Ausführung der Arbeiten geboten ist wegen des bestehenden Munitionsverdachts. Im Verfahren wurden die Zweifel an der Argumentation der Naturschutzbehörde immer größer, auch, weil es nicht nachvollziehbar ist, dass sich die Naturschutzbehörde auf eine besondere Eilbedürftigkeit beruft, aber 30 Jahre lang die Stadt Ribnitz-Damgarten keinerlei Anstalten machte, sich um den Munitionsverdacht auf Pütnitz zu kümmern.

Vor dem Hintergrund der absehbaren Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat am Freitag, den 15.02.2024, die Naturschutzbehörde aufgegeben und ihre Genehmigung gegenüber der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Zerstörung des Schilfgürtels aufgehoben. Damit darf die Stadt Ribnitz-Damgarten die Arbeiten nicht fortsetzen, sondern muß erneut eine Genehmigung beantragen, die hoffentlich die Belange des Naturschutzes berücksichtigt.

Leider wurden die Arbeiten im Schilfgürtel auf Grundlage der nunmehr aufgehobenen Genehmigung von der Stadt Ribnitz-Damgarten bereits teilweise umgesetzt, obwohl dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter bewusst gewesen sein dürfte, dass eine solche Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist. Hier zeigt sich wiederum die von uns vermutete Absicht der Stadt Ribnitz-Damgarten, vollendete Tatsachen auf Pütnitz zu schaffen, um den Massentourismus „durchzudrücken“ anstatt rechtskonform zu handeln.

Die Situation im Schilfgürtel vor und nach den Arbeiten können Sie den beiliegenden Fotos entnehmen:

Schilfgürtel vor Beginn der Baggerarbeiten

Aktueller Zustand des Schilfgürtels nach Beginn der Baggerarbeiten

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Marion Tobias

    Es ist unglaublich, wie Behörden Naturschutz missachten und so dem Massentourismus Vorschub leisten! Diese himmelschreiende Ignoranz ist mehr als verwerflich!

  2. Klaus Czerwinski

    Man kann nur hoffen und wünschen das der/die Verantwortlichen in der Naturschutzbehörde entsprechend zur Verantwortung gezogen werden oder sind möglicherweise Gelder geflossen um zu so einer Entscheidung zu gelangen? Aber dieses Verhalten und Arbeitsweise der Naturschutzbehörde kenne ich aus eigener Erfahrung. Solche Leute sollten ihren Stuhl räumen

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