Klimastiftung MV und Massentourismus auf Pütnitz: dubioses Verwaltungshandeln, politische Einflussnahme und Verheimlichung

Wie bei der Klimastiftung MV zeigt sich beim geplanten Massentourismus auf Pütnitz ein fragwürdiges Zusammenwirken von Landes- / Kommunalpolitik und Verwaltung in MV. Dubioses Verwaltungshandeln und politische Einflussnahme scheinen weit verbreitet, wie die Beauftragung von Gefälligkeitsgutachten, zwielichtige Subventionen und fragwürdige Haushaltspläne zeigen. Intransparenz, Verschleierung und Verheimlichung sind an der Tagesordnung: der gesetzliche Anspruch der Bürger auf Auskunft gegenüber der Verwaltung wird offen verweigert. Aufsichtsbehörden scheinen Ihre Aufgaben nicht zu erfüllen. Ziel dieses Verhaltens ist die Durchsetzung des geplanten Massentourismus auf Pütnitz durch Landesregierung und Bürgermeister, den die Mehrheit der Bürger/-innen unserer Region nicht wollen.

Unsere Bürgerinitiative als Speerspitze des Widerstands soll in Ihrer Arbeit behindert, ausgebremst und verächtlich gemacht werden. Die Hoffnung der Landesregierung, des Bürgermeisters und möglicherweise weiterer Behörden scheint zu sein, unsere Bürgerinitiative durch immer neue Hindernisse zu zermürben. Der Bürgerinitiative bleibt oftmals nur der Gang zum Gericht, der eine Vielzahl von Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) nach sich zieht. Das wissen auch die Landesregierung und der Bürgermeister und vertrauen darauf, dass unsere Bürgerinitiative dieses Geld nicht aufbringen kann. Bürgerinitiative reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald ein.

Bürgerinitiative bittet um Spenden, um Ihre Arbeit auszuweiten.

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Die Klimastiftung und die damit verbundenen Vorwürfe einer politischen Unkultur in MV beherrschen die deutschen Medien in den letzten Tagen. Dubiose Verwaltungsvorgänge, Vorwürfe der politischen Einflussnahme und der Verheimlichung durch die Verantwortlichen, sind prägend in dieser Diskussion.

Diese Vorwürfe gelten nicht nur in Bezug auf die Klimastiftung, sondern ebenfalls für das geplante massentouristische Vorhaben auf der Halbinsel Pütnitz. Eine Auswahl:

Dubioses Verwaltungshandeln und politische Einflussnahme

  1. Beauftragung eines Gefälligkeitsgutachten im Denkmalschutz, um Bebauungspläne für Center Parcs zu retten

Nachdem das Landesamt für Kultur und Denkmalschutz MV (Denkmalschutzbehörde) ihr „Nein“ zu den Bauplänen von Center Parcs deutlich gemacht hatte, gab es am 13.01.2022 ein Treffen mit insgesamt 24 Teilnehmern aus unterschiedlichen Ministerien und Behörden aus MV sowie der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Protokoll der Sitzung ist zu entnehmen, dass es das Ziel der Teilnehmer dieser Sitzung gewesen ist, die Denkmalschutzbehörde doch noch zu einem Einverständnis zu den Bauplänen von Center Parcs zu bewegen.

Nachdem auch in dieser Sitzung und im weiteren Verlauf die Denkmalschutzbehörde bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben war, kann es dann am 29.08.2022 zu einem Treffen des Wirtschaftsministeriums mit dem Bürgermeister der Stadt Ribnitz-Damgarten. In diesem Treffen:

  • drängt das Wirtschaftsministerium von MV darauf, die fachliche Einschätzung und Kompetenz der Denkmalschutzbehörde durch das Gutachten eines privaten Dritten in Frage zu stellen, benennt das Wirtschaftsministerium von MV der Stadt Ribnitz-Damgarten einen konkreten Gutachter und
  • einigen sich beide Parteien darauf, dass die Stadt Ribnitz-Damgarten diesen Gutachter beauftragt. Eine solche Festlegung auf einen Gutachter ohne die vorherige Durchführung eines gesetzlich notwendigen Vergabeverfahrens ist grob rechtswidriges Handeln des Bürgermeisters von Ribnitz-Damgarten. Entsprechend der Information eines Stadtvertreters auf der Stadtvertreter-Sitzung vom 22.02.2023 ist der Vertrag mit dem Gutachter in Höhe von 102.125,80 EUR abgeschlossen worden.

Eine ausführliche Beschreibung dieses Vorgang, der typisch für eine „Bananenrepublik“ aber nicht für einen Rechtsstaat ist, finden Sie hier inkl. der Sitzungsprotokolle.

2. Zwielichtige Subventionierung durch das Land MV

Für die Sanierung und Erschließung der Flächen, die für den Massentourismus auf Pütnitz vorgesehen sind, hat das Landesförderinstitut MV eine Subvention über 43,2 Mio EUR zugesagt. Diese Subventionierung stuft der Bund der Steuerzahler als Steuerverschwendung ein und hat diesen Fall in das Schwarzbuch aufgenommen.

Es gibt erhebliche Zweifel, ob die Stadt Ribnitz Damgarten gegen die Auflagen verstößt, die dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegen. Insbesondere geht es um einen allgemeinen, transparenten und diskriminierungsfreien Zugang für alle Unternehmen zu dem mit den Steuergeldern geförderten „maritim touristischen Gewerbegebiet auf Pütnitz“. Das ist insofern zweifelhaft, weil die Stadt Ribnitz-Damgarten im sog. „Memorandum of Understanding“ (MoU) vom 19.3.2021, dem Unternehmen Center Parcs folgende Zusagen gibt, die es anderen Unternehmen schwierig / unmöglich macht, sich ebenfalls auf Pütnitz anzusiedeln:

  • Verkauf einer besonders attraktiven Fläche des Gewerbegebiets von 120-130 ha an Center Parcs, gemäß Anl. 2, Punkt II Nr.1 MoU (ein Bieterverfahren hat die Stadt Ribnitz-Damgarten nicht durchgeführt),
  • Keine Zulassung fester Ferienunterkünfte anderer Unternehmen auf dem Gewerbegebiet außer jenen von Center Parcs, gemäß Anl.2, Punkt II. S.1 MoU.
  • Keine vertieften Gespräche der Stadt Ribnitz-Damgarten mit anderen Interessenten über den Erwerb des Grundstücks, gemäß Anl.2, Punkt VII. 1. MoU,
  • Exklusive Gespräche zwischen Stadt Ribnitz-Damgarten und Center Parcs im Falle eines späteren Verkaufs weiterer Gewerbeflächen auf der Halbinsel Pütnitz (Anl.2 Punkt II. 4. S.5.).

Im beiliegenden Dokument finden Sie auf den Seiten 1ff das sog. „Memorandum of Understanding“ zwischen Ribnitz-Damgarten Damgarten und sowie auf den Seiten 45ff den Zuwendungsbescheid des Landesförderinstituts MV vom 15.10.2020 über 43,2 Mio EUR.

Aktuell entscheidet das Landesförderinstitut M-V über eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für den Subventionsbescheid. Hintergrund ist, dass der Subventionsbescheid ursprünglich eine Dauer bis zum 31.12.2024 hatte, die dem Subventionsbescheid zugrundeliegenden Arbeiten aber mehrere Jahre länger andauern werden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums setzt einen begründeten Ausnahmefall voraus, gemäß I. S.3 des Zuwendungsbescheids. Es ist äußerst zweifelhaft, ob ein solch begründeter Ausnahmefall vorliegt:

  • Der Bürgermeister führt in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses Damgarten der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 6.12.2022 aus, dass es allen Beteiligten des Zuwendungsbescheids zum Zeitpunkt dessen Erlasses klar gewesen ist, dass der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheids nicht eingehalten wird. Sollte die Aussage des Bürgermeisters zutreffen, wonach alle Beteiligten, zu denen die Landesregierung und das Landesförderinstitut M-V gehören, bei Erlass des Zuwendungsbescheids wußten, dass der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheids nicht eingehalten wird, läge eine vorsätzliches rechtswidriges Handeln aller genannten Beteiligten vor.
  • Da nach Aussage des Bürgermeisters allen Beteiligten zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids klar gewesen ist, dass der Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, ist es logisch ausgeschlossen, dass ein begründeter Ausnahmefall i.S.d. Zuwendungsbescheids vorliegt, der die Verlängerung des Bewilligungszeitraums rechtfertigt.
  • Außerdem weist der Bürgermeister – auf Hinweis eines Bürgers zum notwendigen Vorhandensein eines wichtigen Grundes für die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes für diesen Zuwendungsbescheid – in der Sitzung des Ausschusses Damgarten der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 6.12.2022 darauf hin, dass eine Verlängerung des Zuwendungsbescheids eine pro forma Sache ist, die standardmäßig beantragt und bewilligt wird.

Das Video der entsprechenden Aussagen des Bürgermeisters auf der Sitzung vom 6.12.2022 finden Sie nachfolgend (Tonqualität ist eingeschränkt)

3. Fragwürdige Haushaltspläne

Die Aufwendungen der Stadt Ribnitz-Damgarten für das geplante massentouristische Zentrum auf Pütnitz wird die Stadt Ribnitz-Damgarten in eine finanzielle Katastrophe führen.

Der Bürgermeister hatte bis in das Jahr 2022 folgendes Finanzierungskonzept für die Aufwendungen der Stadt in Höhe von mind. 12 Mio EUR kommuniziert: im Jahr der Unterzeichnung des Kaufvertrages und im Folgejahr zahlt Center Parcs jeweils 1,5 Mio EUR des Kaufpreises. Im Jahr des Wirksamwerdens des Bebauungsplans erhält die Stadt den größten Teil des Kaufpreis in Höhe von schätzungsweise 9 Mio EUR (Gesamtkaufpreis ist geheim, soll in einem „unteren zweistelligen Millionenbetrag“ liegen).

Unsere Bürgerinitiative hat in einem Beitrag am 8.1.2023 enthüllt, dass dem Bürgermeister spätestens seit November 2022 bekannt ist, dass Center Parcs beabsichtigt, die Flächen nicht zu kaufen sondern stattdessen auf Grundlage eines Erbbaurechts zu nutzen.

In der aktuellen Haushaltsplanung der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Zeitraum von 2023 – 2026, die in der Sitzung der Stadtvertretung vom 22.2.2023 beschlossen wurde, wird hinsichtlich dieses Sachverhalts mit Einnahmen der Stadt durch den Grundstücksverkauf in den Jahren 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 1,5 Mio EUR geplant.

Haushaltsplanung Ribnitz Damgarten 2023 mit Ergebnis 2022, Bauamt:

Diese Planung kann nicht richtig sein:

  • Sollte die Stadt Ribnitz-Damgarten gefestigt davon ausgehen, dass die Grundstücke an Center Parcs verkauft werden, so hätte sie für das Jahr 2025 den noch offenen Restbetrag des Kaufpreises in Höhe von etwa 9 Mio EUR planen müssen. Denn nach ihrem eigenen Meilensteinplan plant die Stadt bis Ende 2024, den Bebauungsplan – als Voraussetzung der Restkaufpreiszahlung – in Kraft zu setzen.
  • Sollte die Stadt dagegen davon ausgehen, dass ein Erbbaurecht mit Center Parcs abgeschlossen wird, hätte sie deutlich geringere Einnahmen aus Erbpacht ab 2025 – mit Beginn des Baus des Center Parcs – aufnehmen dürfen aber keine Einnahmen aus dem Verkauf planen dürfen.

Insofern ist die gegenwärtige Haushaltsplanung in Bezug auf die Einnahmen aus den Grundstücken auf Pütnitz falsch, egal welche Variante der Grundstücksverwertung aktuell wahrscheinlich ist. Würden die Einnahmen von 3 Mio EUR aus der aktuellen Haushaltsplanung richtigerweise herausgenommen werden, wäre das Eigenkapital der Stadt zum Ende des Planungszeitraums nahezu komplett aufgebraucht und der finanzielle Abgrund für die Stadt durch den geplanten Massentourismus für jeden sichtbar.

Trotz Hinweises unserer Bürgerinitiative und eines Stadtvertreters auf diese offensichtlich falsche Haushaltsplanung haben die Stadtvertreter mit einer Ausnahme diesem Haushaltsplan am 22.03.2023 zugestimmt.

Verheimlichung und Intransparenz durch die Verantwortlichen

  1. Keine Auskünfte der Stadt Ribnitz-Damgarten

Die Stadt verstößt kontinuierlich gegen Ihre Pflicht auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV. Ein typischer Vorgang betrifft z.B. 9 solcher Auskunftsverlangen durch einen Bürger bezüglich des geplanten Massentourismus auf Pütnitz. Die entsprechenden Anträge auf Auskunft wurden am 20. Dezember 2022 gestellt und hätte nach Gesetz, sofort, spätestens jedoch einen Monat nach Zugang, durch die Stadt Ribnitz Damgarten erfüllt werden müssen. Der Bürger erhielt jedoch lediglich einen Bescheid am 23.1.2023, wonach seine Ansprüche auf Herausgabe der Unterlagen berechtigt sind. Eine Herausgabe der Unterlagen verweigert die Stadt Ribnitz-Damgarten aber mittlerweile seit 2 Monaten. Dieser Rechtsbruch der Stadt Ribnitz-Damgarten ist für jeden offensichtlich und klar. Dieses Verhalten ist böswillig, weil die Stadt Ribnitz-Damgarten mit Ihrer Verweigerungshaltung die Aufklärung dubioser Vorgänge rund um den geplanten Massentourismus auf Pütnitz verhindern und die gegenwärtig im Rahmen der Munitionsbergung stattfindende Zerstörung der Pflanzen- und Tierwelt auf Pütnitz verschleiern möchte, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bürger mit Unterstützung unserer Bürgerinitiative am 9. März 2023 die Stadt Ribnitz-Damgarten auf Herausgabe der Unterlagen vor dem Verwaltungsgericht Greifswald verklagt.

Den Bescheid der Stadt Ribnitz-Damgarten vom finden Sie nachfolgend

2. Verweigerungshaltung des Wirtschaftsministers

Um Transparenz hinsichtlich der Rolle der Landesregierung für das geplanten massentouristischen Zentrum auf Pütnitz zu bringen, hat ein Mitglied unserer Bürgerinitiative am 5.10.2022 seinen Anspruch gegen das Wirtschaftsministerium MV geltend gemacht hinsichtlich:

  • Anzahl und Zeitpunkt der Treffen zwischen Vertretern des Wirtschaftsministerium und Center Parcs seit dem 1.1.2019 sowie
  • Übersendung entsprechender Unterlagen.

Nach Ablauf von 3 Monaten erhielt unser Mitglied am 18.1.2023 Unterlagen vom Wirtschaftsministerium zugesendet, Diese Unterlagen waren unvollständig. So war insbesondere nur das 5. Protokoll der für die Ansiedlung von Center Parcs extra gegründeten interministeriellen Arbeitsgruppe der Landesregierung beigefügt. Die Protokolle aller anderen Sitzungen dieser Arbeitsgruppe fehlen.

Die ganz überwiegende Anzahl der übermittelten Dokumente waren bereits für die Öffentlichkeit zugänglich. Die einzig interessante Präsentation von Center Parcs wurde aus Anlass eines Treffens mit dem Wirtschaftsminister am 18.08.2022 erstellt. Diese Präsentation ist jedoch nahezu komplett geschwärzt. Besonders interessant sind die Fragen, die Center Parcs im Treffen mit dem Wirtschaftsminister beantwortet haben möchte, siehe nachfolgenden Auszug aus der Präsentation:

Unser Mitglied hat am 31.1.2023 Widerspruch beim Wirtschaftsministerium eingelegt, der mit Bescheid vom 10.02.2023 vollständig abgelehnt wurde. Im Widerspruchsbescheid wird insbesondere ausgeführt, dass

  • kein Protokoll des Gesprächs zwischen dem Wirtschaftsminister Herrn Meyer und Center Parcs angefertigt wurde und
  • keine Dokumente weitergegeben werden, die Center Parcs nicht genehmigt.

Diese Begründung ist nicht glaubhaft. Zum einen ist es nicht nachvollziehbar, dass alle Inhalte mehrerer Sitzungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Landesregierung MV unter Beteiligung von Center Parcs ausschließlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Center Parcs zum Gegenstand haben. Weiterhin handelt das Wirtschaftsministerium möglicherweise rechtswidrig, wenn es nicht einmal eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des von Center Parcs behaupteten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses vornimmt, sondern pauschal auf das Veto von Center Parcs verweist. So ist z.B. umplausibel, warum die Einschätzung zur Mitarbeiterstruktur des geplanten Center Parcs auf Pütnitz (Mitarbeiter in Vollzeit / Teilzeit, Anzahl MA über 45 Jahre, Frauenquote, Anzahl Auszubildende / Studenten) ein Geschäftsgeheimnis sein soll.

Den Widerspruchsbescheid finden Sie nachfolgend

3. Versagen der Aufsichtsbehörden

Zusätzlich kommt es auch zum Versagen der Aufsichtsbehörde. So hat sich die Bürgerinitiative beispielsweise wegen des ursprünglich geplanten Verkaufs der Flächen an Center Parcs, den die Bürgerinitiative aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig hält, im Zeitraum zwischen dem 12.12.2021 und dem 6.1.2022 mit insgesamt 4 Schreiben und einem persönlichen Vorsprechen am 27.12.2021 an den Landrat als untere Kommunalaufsichtsbehörde gewandt.

Statt in einer Antwort an unsere Bürgerinitiative wurde in einem Beitrag der Ostseezeitung vom 24.1.2022 das Ergebnis der Prüfung durch das Landratsamt kommuniziert. In diesem Zeitungsartikel wird der Sprecher des Landratsamtes zitiert mit Aussagen zur Bürgerinitiative wie „Durch eine permanente Behauptung von falschen Tatsachen wird keine Wahrheit draus“. Diese Art von öffentlichen Aussagen einer Kommunalaufsicht gegenüber unserer Bürgerinitiative sind sachfremd und einer Rechtsaufsichtsbehörde unwürdig. Solche Ausführungen unterminieren das Vertrauen in die Neutralität einer Behörde und wirken abschreckend auf alle Bürger, die ihr Recht auf Überprüfung von Verwaltungshandeln durch eine Aufsichtsbehörde nutzen möchten.

Die Form und der Inhalt Ihrer Kommunikation sind eine öffentliche Herabwürdigung unserer Bürgerinitiative. Mit dieser Art schadet untere Kommunalaufsicht dem, was das Fundament unsere Demokratie ausmacht: engagierte Bürger, die für Ihre legitimen Interessen eintreten. Dies trifft für die Mitglieder unserer Bürgerinitiative in besonderem Maße zu: Viele Mitglieder unserer Bürgerinitiative engagieren sich zum ersten Mal in einer Bürgerinitiative. Das Rechtsgutachten, dass wir zur Unterstützung durch eine Rechtsanwaltskanzlei erstellen ließen, bezahlten unsere Mitglieder. Dafür war ein hoher 4stelliger Betrag erforderlich, der durch Spenden unserer Mitglieder in Höhe von jeweils zwischen 20 – 100 EUR erbracht wurde. Das sind für unsere Mitglieder aufgrund der geringen Gehälter und Renten in M-V erhebliche Summen.

Nachdem wir mit Schreiben vom 27.4.2022 erneut um eine Antwort baten, erhielten wir am 10.5.2022 ein Schreiben von der Assistentin des Landrats, wonach es sich bei der unterbliebenen Antwort um ein Versehen und Einzelfall handelt.

Auf unser Schreiben an den Landrat Vorpommern-Rügen als untere Kommunalaufsichtsbehörde vom 30.09.2022 zu der nach unserer Auffassung fehlerhaften Haushaltsplanung des Jahres 2022 der Stadt Ribnitz Damgarten (kein Ausweis der kommunalen Eigenmittel in Höhe von rd. 2,3 Mio EUR trotz entsprechender Verpflichtung im Zuwendungsbescheid des LFI über 43,2 Mio EUR für das geplante Touristenzentrum auf Pütnitz) haben wir bis heute keine Antwort erhalten.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit

Die Absicht hinter diesem Handeln erscheint klar:

  • Der Wirtschaftsminister des Landes MV und der Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten möchten das massentouristische Zentrum auf Pütnitz mit allen Mitteln umsetzen, entgegen der Mehrheit der Menschen in unserer Region und in unserem Land.
  • Unsere Bürgerinitiative als Speerspitze des Widerstands soll in Ihrer Arbeit behindert, ausgebremst und verächtlich gemacht werden. Die Hoffnung der Landesregierung, des Bürgermeisters und möglicherweise weiterer Behörden scheint zu sein, unsere Bürgerinitiative durch immer neue Hindernisse zu zermürben. Dazu zählt insbesondere die Vorgehensweise, die Rechte unserer Bürgerinitiative, z.B. auf den gesetzlichen Auskunftsanspruch zu ignorieren und damit offensichtlich rechtswidrig zu handeln. Aufgrund des Versagens der Aufsichtsbehörden bleibt unserer Bürgerinitiative nur der Gang zum Gericht, der eine Vielzahl von Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) nach sich zieht. Das wissen auch die Landesregierung und der Bürgermeister und vertrauen darauf, dass unsere Bürgerinitiative dieses Geld nicht aufbringen kann.

Deshalb möchten wir an dieser Stelle um Ihre Spende bitten, damit wir unsere Arbeit erfolgreich fortsetzen können. Sollten Sie im Zusammenhang mit einer Spende Fragen zu unserer Arbeit haben, können Sie sich gern an unsere Spenden-Hotline unter 0151-65082401 wenden.

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